Die Jugendarbeit der Jugendverbände stellt einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der jungen Menschen und die gesamtgesellschaftliche Entwicklung dar. Auf der Basis des Sozialgesetzbuches VIII fördert die Stadt Pforzheim auch finanziell die vielseitigen Aktivitäten der Jugendverbände durch Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendfördermittel).
Die Rechtsgrundlagen und Ziele der Förderung sowie die Zuschussvoraussetzungen und Zuschussabwicklung können den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen der Stadt Pforzheim entnommen werden.
Bitte beachten: Datenschutzerklärung muss nicht mit ausgedruckt, aber gelesen und zugestimmt werden.
Melde- und Erhebungsbogen (bis 31. März des lfd. Jahres einzureichen)
Fahrtenmittelantrag (Antrag auf Bezuschussung der Kosten bei Fahrten und Freizeiten)
Bildungsveranstaltungen
Sonstige Anträge
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Stadt Pforzheim (geändert zum 1.5..2022)
Um die Kinder- und Jugendarbeit der Pforzheimer Vereine in der schwierigen Zeit zu unterstützen, gelten für den Zeitraum vom 17.03.2020 bis 31.12.2021 folgende Veränderungen/ Zusätze der städtischen Richtlinien der Jugendfördermittel:
Betreuungsschlüssel 1:5
Aufgrund des erhöhten Personal- und Betreuungsbedarfes, wird der Betreuungsschlüssel für Fahrten und Freizeiten, sowie Ersatz- Tagesprogramme auf 1 Betreuer*in je 5 Teilnehmer*innen gesetzt.
Ausfall- und Stornogebühren von Fahrten und Freizeiten
Geplante Freizeiten, die Corona bedingt abgesagt wurden, werden über das Formular „Ausfall- und Stornogebühren von Fahrten und Freizeiten“ in maximaler Höhe der Ausfall- und Stornokosten, über den üblichen Teilnehmer-Tagessetz gefördert.
Dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular zur Maßnahmenkalkulation sind Belegkopien der entstandenen Ausfall- und Stornokosten beizulegen.
Ausfall- und Stornogebühren können nur abgerechnet werden, wenn sie nicht anderweitig (Land) vorrangig ersetzt werden können.
Hygiene-Zuschüsse
Die Anschaffung von Selbsttests für Teilnehmende und Betreuungspersonen, Schutzausrüstungen, Desinfektionsmittel, Lehrgänge zur Testperson u.a., wird mit mind. 50 € und max. bis zu 50 % der entstandenen Kosten bezuschusst.
Ersatz – Tagesprogramme
Tagesprogramme, die anstelle einer geplanten Freizeit angeboten werden, werden mit einem Tagessatz von 2,50€ pro Teilnehmer und Betreuer (1 Betreuer pro 6 Kinder) über das Formular „Ersatz Tagesprogramme“ gefördert. Teilnehmerlisten sind zu führen.
Nicht gefördert werden regulär geplante und durchgeführte Tagesprogramme.
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Diese Regelung gilt ausschließlich für Pforzheimer Teilnehmer – die Zuschüsse für Teilnehmer aus dem Enzkreis können direkt beim Jugendring Enzkreis beantragt werden.
Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass durch die Beantragung beim Jugendring Enzkreis und dem Stadtjugendring Pforzheim e.V. die maximale Höhe der Ausfall- und Stornokosten nicht überschritten wird (keine Überbezuschussung)